Wird eine Baugenehmigung für das Gartenhaus benötigt?

Wird eine Baugenehmigung fuer das Gartenhaus benoetigt

Für viele Gartenbesitzer ist ein eigenes Gartenhaus im Garten oder im Kleingarten ein kleiner Traum. Was eventuell nicht allen bewusst ist, auch bei Gartenhäusern müssen ein paar rechtliche Dinge beachtet werden. So spielen unter anderem die Größe des Gartenhauses, die Platzierung auf dem Grundstück und das Bundesland, indem das Gartenhaus aufgestellt werden soll, eine wichtige Rolle. Möglicherweise wird für die Errichtung des Gartenhauses eine Baugenehmigung benötigt.

Benötige ich eine Baugenehmigung?

BaugenehmigungOb für die Errichtung des Gartenhauses wirklich eine Baugenehmigung benötigt wird, können Sie anhand der folgenden Fragen zunächst darlegen.

Wie groß soll das Gartenhaus werden? Je nach Bundesland gibt es hier verschiedene Angaben. So sind beispielsweise in Baden-Württemberg von der Landesbauordnung (LBO) Gartenhäuser mit bis zu 40m³ erschlossenem Baugebiet im Innenbereich ohne Baugenehmigung zulässig. Im Außenbereich sind sogar nur 20m³ erschlossenes Baugebiet zugelassen. Ganz wichtig zu beachten ist, dass Dachvorsprünge über 50cm komplett mit eingerechnet werden. Teilweise gilt dies auch schon bei einem Dachvorsprung von 30cm.

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Ganz anders hingegen sieht es in Bayern aus. Dort sind laut der LBO bis zu 75m³ erschlossenes Baugebiet im Innenbereich zulässig. Im Außenbereich wird grundsätzlich eine Baugenehmigung benötigt.

Die Angaben sind unabhängig von der Größe des Gartenhauses.

Verwende ich ein festes Fundament? Wird für das geplante Gartenhaus ein festes Fundament benötigt, kann dies auch bereits dazu führen, dass für die Errichtung eine Baugenehmigung verlangt wird.

Wo auf dem Grundstück soll das Gartenhaus errichtet werden? Auch die Stelle auf dem Grundstück, wo das Gartenhaus errichtet werden soll, unterliegt bestimmten Richtlinien. Grundsätzlich gelten bei direkter Grenzbebauung, beziehungsweise bei den Grenzabständen, die Vorschriften für sogenannte untergeordnete Gebäude. Zusätzlich zu diesen Vorschriften, gibt es auch noch bestimmte Sondervorschriften, die in reinen Gartenhaus- oder Wochenendgebieten gelten und wo eine gesonderte Baugenehmigung unter Umständen verlangt wird.

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Wie wird es genutzt? Ob eine Baugenehmigung benötigt wird oder nicht, kann auch von der Nutzung des Gartenhauses abhängig sein. Nicht alle LBO’s gestatten die Nutzung des Gartenhauses als Hobbyraum. Auch ist es entscheidend, ob ein Strom- oder Wasseranschluss oder gegebenenfalls sanitäre Anlagen eingebaut werden.

Was sagen die Nachbarn?

Es empfiehlt sich immer die Nachbarn in das Bauvorhaben mit einzubeziehen. Sollten beispielsweise vorgeschriebene Abstände zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten worden sein, kann es zu einer Klage kommen. Das Gespräch mit den Nachbarn sollte frühzeitig gesucht werden, um mögliche Streitigkeiten rechtzeitig vorzubeugen.

Wo bekomme ich eine Baugenehmigung?

Für die Beantragung einer Baugenehmigung reicht ein formloses Anschreiben an das zugehörige Bauamt absolut aus. Im Anschreiben sollten lediglich folgende Informationen aufgeführt werden:

  • die Größe des Gartenhauses
  • das Material des Gartenhauses
  • der Ort auf dem Grundstück, wo das Gartenhaus errichtet werden soll (Abstände und Grenzen müssen in einem Lageplan eingezeichnet werden)

Liegen die Informationen im Bereich der Vorgaben, sollte einer Baugenehmigung nichts im Wege stehen.

Fazit

Für die oben stehenden Punkte gibt es je nach Bundesland andere Einschränkungen. Grundsätzlich sollte sich vorab beim örtlichen Bauamt die nötigen Informationen eingeholt werden. Zusätzlich kann es nicht schaden, vor dem Bau den Kontakt zu den Nachbarn zu suchen und diese über das Bauvorhaben zu informieren.

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